Vorweg: Der Brutto- und Nettobeitrag hat nichts mit der Steuer zu tun. Anders als in der Sachversicherung, erhebt der Staat keine Steuern auf die Beiträge in der BU-Versicherung.
Aber wo liegt dann der Unterschied?
Vereinfacht gesagt: Der Bruttobeitrag ist die für das Risiko kalkulierte notwendige Beitragshöhe ohne Gewinne. Überschüsse (Gewinne) entstehen, wenn die Aufwendungen für Berufsunfähigkeitsrenten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich kalkuliert. Auch Anlagegewinne aus Kapitalanlagen zählen dazu.
Diese erzielten Gewinne (Überschussbeteiligung) gibt die Bayerische durch den Beitragssofortabzug direkt an ihre Kunden weiter. Der Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, wird vom Konto abgebucht.
Aufgrund der vorsichtigen Kalkulation und erwirtschafteten Anlagegewinne musste die Bayerische den Nettobeitrag noch nie erhöhen!
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