BU-Versicherungsschutz trotz Psychotherapie?

Eine plötzlich nicht bestandene Prüfung, die Trennung von einem Lebenspartner, der Verlust eines geliebten Menschen und viele andere Situationen können unvorbereitet etwas auslösen. Es ist gut, wenn Betroffene sich professionell unterstützen lassen. Eine Psychotherapie kann helfen, Probleme zu lösen oder damit umzugehen zu lernen.

Für uns, die Bayerische, ist eine Psychotherapie kein pauschaler Ablehnungsgrund in der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr!

Wir haben eine progressiven Lösungsansatz entwickelt, der individuell auf Betroffene eingeht und Ihnen eine BU-Versicherung trotz Psychotherapie ermöglicht.

Gerne erklären wir Ihnen das Vorgehen. Nehmen Sie Kontakt auf!

Was ist der Brutto- und Nettobeitrag in der BU-Versicherung?

Vorweg: Der Brutto- und Nettobeitrag hat nichts mit der Steuer zu tun. Anders als in der Sachversicherung, erhebt der Staat keine Steuern auf die Beiträge in der BU-Versicherung.

Aber wo liegt dann der Unterschied?

Vereinfacht gesagt: Der Bruttobeitrag ist die für das Risiko kalkulierte notwendige Beitragshöhe ohne Gewinne. Überschüsse (Gewinne) entstehen, wenn die Aufwendungen für Berufsunfähigkeitsrenten und die übrigen Kosten niedriger sind als ursprünglich kalkuliert. Auch Anlagegewinne aus Kapitalanlagen zählen dazu.

Diese erzielten Gewinne (Überschussbeteiligung) gibt die Bayerische durch den Beitragssofortabzug direkt an ihre Kunden weiter. Der Nettobeitrag, auch Zahlbeitrag genannt, wird vom Konto abgebucht.

Aufgrund der vorsichtigen Kalkulation und erwirtschafteten Anlagegewinne musste die Bayerische den Nettobeitrag noch nie erhöhen!

Haben Sie Fragen zur BU der Bayerischen? Dann nehmen Sie Kontakt auf!

Warum die Bayerische?

Was für die Bayerische spricht:

  • Als „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (VVaG) ist die Bayerische „mitgliedschaftlich“ organisiert. Sie ist keinen Aktionären verpflichtet, sondern ausschließlich ihren Kunden.
  • Nettobeitrag noch nie erhöht
  • Beschwerdequote < 2%
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der Leistungsregulierung
  • 22 Jahre durchschnittliche Berufserfahrung unserer BU-Regulierer
  • Nur 1 Woche BU-Leistungsprüfung wenn alle Unterlagen eingereicht sind
  • < 3,5 % der Leistungsanträge werden nochmal begutachtet
  • geringe Prozessquote < 1%

Kaum bekannt …

Nachversicherungsmöglichkeiten

  • 15 Ereignisse, keine Begrenzung der Anzahl, bis Alter 50
  • ab Komfort auch ohne Ereignis möglich, bis Alter 45
  • im bestehenden Vertrag
  • ohne Gesundheits- und ohne Risikoprüfung
  • mit Dynamik
  • Schüler, Auszubildende und Studierende: Aufstockung bei Berufseinstieg um bis zu 12.000 EUR möglich
  • Verlängerungsoption bei Erhöhung der gesetzlichen Regelaltersgrenze: gilt für alle Tarifstufen und für alle Berufe