BU-Versicherungsschutz trotz Psychotherapie?

Eine plötzlich nicht bestandene Prüfung, die Trennung von einem Lebenspartner, der Verlust eines geliebten Menschen und viele andere Situationen können unvorbereitet etwas auslösen. Es ist gut, wenn Betroffene sich professionell unterstützen lassen. Eine Psychotherapie kann helfen, Probleme zu lösen oder damit umzugehen zu lernen.

Für uns, die Bayerische, ist eine Psychotherapie kein pauschaler Ablehnungsgrund in der Berufsunfähigkeitsversicherung mehr!

Wir haben eine progressiven Lösungsansatz entwickelt, der individuell auf Betroffene eingeht und Ihnen eine BU-Versicherung trotz Psychotherapie ermöglicht.

Gerne erklären wir Ihnen das Vorgehen. Nehmen Sie Kontakt auf!

Überprüfung der Ausschlussklausel in einem aktuellen Fall

Im Jahr 2020 trat eine junge Beamtin an mich heran, mit der Bitte um Beratung zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung. Bei der Aufnahme der Gesundheitsfragen gab die Kundin eine Teilruptur des vorderen Kreuzbandes an. Leider führte dies bei Versicherungsbeginn zu einem Ausschluss.

Die Bayerische bot der Kundin jedoch, wie in vielen anderen Fällen auch, eine Überprüfung der Vereinbarung nach zwei Jahren an. Da in den letzten zwei Jahren weder Beschwerden noch Behandlungen vorlagen, konnte der Ausschluss zur Freude der Kundin nun entfallen.

Schreiben der Versicherung - Ausschlussklausel, Vertragsgrundlagen

Dieses Vorgehen ist bei der Bayerischen geübte Praxis und erhöht die Kundenzufriedenheit deutlich!

Wie hoch sollte Ihre BU-Rente sein?

Bei der Ermittlung der Höhe Ihrer BU-Rente sollten Ihre gesamten Kosten für Ihren Lebensunterhalt berücksichtigt werden:

– Miete oder Kosten für die Baufinanzierung
– Verpflegung und Kleidung
– Kosten für Mobilität
– Konsum in der Freizeit und im Urlaub

Weitere Abgaben müssen im Leistungsbezug von Ihrer BU-Rente bezahlt werden:

– Beiträge zur Gesetzlichen oder Privaten Krankenversicherung (ohne Arbeitgeberanteil!)
– Beiträge zur Altersvorsorge
– ggf. Steuern – BU-Renten sind steuerpflichtig

Gerne berechnen wir Ihren individuellen Bedarf!
Nehmen Sie Kontakt auf!

Warum die Bayerische?

Was für die Bayerische spricht:

  • Als „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (VVaG) ist die Bayerische „mitgliedschaftlich“ organisiert. Sie ist keinen Aktionären verpflichtet, sondern ausschließlich ihren Kunden.
  • Nettobeitrag noch nie erhöht
  • Beschwerdequote < 2%
  • Persönlicher Ansprechpartner bei der Leistungsregulierung
  • 22 Jahre durchschnittliche Berufserfahrung unserer BU-Regulierer
  • Nur 1 Woche BU-Leistungsprüfung wenn alle Unterlagen eingereicht sind
  • < 3,5 % der Leistungsanträge werden nochmal begutachtet
  • geringe Prozessquote < 1%