Die Dienstunfähigkeits-Absicherung
Wussten Sie, dass jeder 5. Beamte aufgrund einer Erkrankung vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet?
Um dann richtig abgesichert zu sein, ist für Beamtinnen und Beamte die Dienstunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Dieser Wortlaut garantiert, dass die Leistungspfl icht anerkannt wird, wenn der Dienstherr entscheidet, den Beamten nach einem amtsärztlichen Zeugnis in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. Diese Regelung, die auch für Beamtinnen und Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf gilt, wird nur von wenigen Versicherern angeboten – natürlich auch von der Bayerischen.